Versorgungsausgleich: Ausschluss macht Ehevertrag nicht unbedingt sittenwidrig
Ein Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur als sittenwidrig und als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des
benachteiligten Ehegatten getroffen worden sind.
Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) hin. Die Richter machten dabei deutlich, dass sich allein aus der Unausgewogenheit des Vertragsinhalts die Sittenwidrigkeit des gesamten Ehevertrags
regelmäßig noch nicht ergebe. Vielmehr sei bei der Wirksamkeitsprüfung des Ehevertrags im Rahmen einer Gesamtabwägung auf die individuellen Verhältnisse bei Vertragsabschluss abzustellen (BGH, XII ZR
129/10).
Samstag, den 4. September 2010
Der Anspruch einer geschiedenen Ehefrau auf Betreuungsunterhalt aus elternbezogenen Gründen besteht nur, solange sie das Kind auch tatsächlich betreut. Ein Billigkeitsanspruch auf
Betreuungsunterhalt aus kindbezogenen Gründen scheidet dann aus, wenn das Kind altersbedingt ein Entwicklungsstadium […]
Dienstag, den 7. September 2010
Durch den nachehelichen Unterhalt sollen die ehebedingten Nachteile des anderen geschiedenen Ehegatten ausgeglichen werden. Dieser muss das Vorliegen derartiger Nachteile beweisen.
Das Oberlandesgericht Celle hielt diesen Nachweis im Falle einer geschiedenen Ehefrau für erbracht, die nach […]
Mittwoch, den 24. März 2010
Nach einer 32-jährigen Hausfrauenehe, in der sich die Ehefrau ausschließlich um Haushalt und Kinder gekümmert hat, kann der unterhaltspflichtige Ehemann weder eine Befristung noch eine Begrenzung
des nachehelichen Unterhalts verlangen. Bei der Berechnung des Unterhalts […]
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