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Kosten der Scheidung

Die Kosten richten sich nach dem Nettoeinkommen der Eheleute. Das ist gesetzliche Vorschrift. Je niedriger das monatliche Einkommen, desto niedriger sind die Kosten. Darum fragen wir Sie im Scheidungsformular nach dem Nettoeinkommen beide Eheleute. Es reicht völlig aus, wenn Sie uns hierzu ungefähre Angaben machen.
Grob gerechnet kostet die Scheidung ungefähr einen halben Monatslohn (Einkommen beider Eheleute zusammengerechnet).

 

Wir setzen uns nachhaltig dafür ein . . .

 

  • ... die Scheidungskosten zu senken: So regen wir bereits in der Antragsschrift an, den Gegenstandswert der Scheidung bei besonderer Einfachheit um 25% zu mindern und weitere 250,- Euro pro Kind in Abzug zu bringen. In vielen Fällen schließen sich die Gerichte, die den Gegenstandswert nach Abschluss des Verfahrens abschließend festsetzen, dieser Auffassung an.
    Bis zu 40% der Gesamtkosten der Parteien können dadurch eingespart werden, indem die einvernehmliche Scheidung kostengünstig mit der Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes durch die Antragstellerin oder den Antragsteller durchgeführt wird.
  • . . . den uns erteilten Auftrag auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken. Wir stellen Ihnen zudem keine Fahrtkosten oder sonstige Kosten in Rechnung. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen dadurch kein Nachteil entsteht.

Kosten der Erstberatung schon ab 90 EUR ! Fragen Sie unverbindlich bei mir an.

Wie können Kosten bei der Scheidung eingespart oder reduziert werden?

  1. Eine einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste Scheidung!
  2. Streitwert senken!
    Der Streitwert oder auch Gegenstandswert ist die Grundlage für die Berechnung Gerichts- und Anwaltskosten!
  3. Vereinbarung zu Hausrat und Kindesunterhalt
    Hier reicht eine private, schriftliche und von beiden Ehegatten unterzeichnete Vereinbarung völlig aus.
  4. Ein Anwalt – halbe Anwaltskosten
    Eine der beiden Parteien kann im Scheidungsverfahren auf anwaltlichen Beistand verzichten. Wir beraten Sie hierzu eingehend!
  5. Reduzierung der Gerichtskosten durch Rechtsmittelverzicht

 

Ratenweise Begleichung von Kosten sind bei mir ebenfalls kein Problem, wie auch die Vereinbarung eines pauschalen Honorars. Sprechen Sie mich an! Einen kostenlosen Kostenvoranschlag schicke ich Ihnen umgehend zu.

Kontakt - Scheidung / Rechtsanwalt Bonn Köln

Rechtsanwalt Th. Günther

Rosental 98, 53111 Bonn

Tel.: 0228 / 24035038

        0177 / 4153173 (24 h)

WhatsApp: 0177/4153173

Fax: 0228/ 92934811

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