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Referenzen

andatenstimmen:

 

"Ich habe zu Herrn Günther vom einem unfähigem Anwalt gewechselt Herr Günther hatte einiges noch Richten können und der gegnerischer Seite mit Ihren übertriebenen Unterhaltsforderungen, und Erpressungen mit Fachwissen und Kompetenz erfolgreich entgegen wirken ich bereue das ich nicht von Anfang an Herr Günther Angagiert habe, hätte mir viel ärger ersparen können. Herr Günther ist ein kompetenter Anwalt für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsrecht".

- Dehne, Lippstadt. 

 

 

"Drei Monate nach Antragstellung war ich schon geschieden; ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt"

- C. Krüger, Meckenheim

 

"Versorgungsausgleich und Verzicht wurden im Rahmen des Scheidungsverfahrens bestens erläutert und durchgeführt. Das Verfahren lief sehr schnell"

- J. Jakobs, Duisburg

 

"Problemlose und kostengünstige Alternative zur streitigen Scheidung, wenn alles geregelt ist, kann ich die Online-Scheidung nur weiterempfehlen."

- A. Feiler, Euskirchen -

 

"Ich hätte nicht gedacht, dass eine Online-Scheidung so schnell geht. Vielen Dank an RA Günther"

- W. Bliesenbach, Bonn -

 

"Kompetente Beratung auch beim Versorgungsausgleich und Unterhalt, ich bin sehr dankbar, dass alles so glatt gelaufen ist."

- S. Brandt, Köln -

 

"Ich bin mit Ihren Leistungen sehr zufrieden. Bitte nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich sage, ich hoffe, ich werde Ihre Dienste kein zweites Mal benötigen. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und wünsche Ihnen alles Gute".

- A. Pesenti, Rheinbach

 

"Sehr geehrter Herr Günther! Sie haben meine Scheidung zur meiner vollsten Zufriedenheit durchgeführt und dafür möchte ich mich vielmals bedanken! Ich kann Sie nur Bestens weiterempfehlen!"

- A. Heuser, Bonn

 

Veröffentlichungen (u.a.):  

-Legitimationsprüfungen bei Erben, Betreuern und Bevollmächtigten in NJW 2013, 3681                                   

- Beweiserschütterungen und -vereitelung beim Bankkarten-Anscheinsbeweis in WM 2013, 496

- "Der Umgang mit Wertpapierbeschwerden i.S.d. § 34d WpHG - – Das Schreckgespenst in der Bankpraxis" in BKR 2013, 9

 

- Das Pfändungsschutzkonto in der Bankpraxis in ZInsO 2013, 859

- Hinweise zur Gestaltung des Produktinformationsblattes gem. § 31 Abs. 3a WphG in GWR 2013, 55

 

-"Drittschuldnererklärungen von Kreditinstituten – Erfüllung einer lästigen Rechtsobliegenheit mit möglichen Schadensensatzfolgen – „in WM 2011, S.2307                                            
-„Umkehr der Kickback-Rechtsprechung?“ in BankPraktiker 02/2010                                        
-„P-Konto: Informationspflichten für Kreditinstitute zum 30.11.2011“,in Bankpraktiker 2011, S.247                                                               
-„Bankkarten: Anscheinsbeweis quo vadis?“, in Bankpraktiker 2011, S. 300
  -„Fehlende § 18 KWG-Unterlagen: Ein Kündigungsgrund?!“, in Forderungspraktiker 2011, S. 130

 

Kontakt - Scheidung / Rechtsanwalt Bonn Köln

Rechtsanwalt Th. Günther

Rosental 98, 53111 Bonn

Tel.: 0228 / 24035038

        0177 / 4153173 (24 h)

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